Eine Wahl auf Lebenszeit PDF Drucken E-Mail

Bis in das 19. Jahrhundert hinein oblag es dem Rat der Stadt die Offiziere und Rottmeister der Gilde zu benennen. Erst mit den Gründungen der 2. und 3. Kompanie ging das Wahlrecht auf die Gilde über und diese konnte verdiente Schützenbrüder zu ihren Führern wählen. Mit der Satzung von 1930 wurde das Institut der Gildewahl eingeführt und die Modalitäten festgeschrieben.

Auf dieser Satzung fußt auch die heutige Version mit der wohl in Deutschland einmaligen Regelung, der Wahl auf Lebenszeit. Wird heute das Amt eines Leutnants oder Rottmeisters vakant, schlagen die Kompanien der Gilde einen geeigneten Kandidaten vor. Daraufhin wird eine Gildewahl anberaumt, um über den Vorschlag abzustimmen.
Hierbei müssen die Schützenbrüder die zum Offizier vorgeschlagen werden mindestens 3 Jahre Mitglied der Gilde sein. Bei den Rotmeisteranwärtern muß es ein Jahr sein. Die Wahl erfolgt durch die Offiziere, je 2 Rottmeister  und zwei Wahlmänner der einzelnen Kompanien sowie dem Rottmeister und einem Wahlmann des Spielmannszuges. Sie wählen per Stimmzettel und Stimmenmehrheit.
Die Lebenszeit ist so definiert, das ein Dienstgrad erst mit Erreichen des 60. Lebensjahres oder aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niederlegen kann. In der Regel wird er dann von der Schützengilde a`la suite gestellt und bleibt berechtigt seine Uniform weiter zu tragen. Wenn er allerdings über 10 Jahre sein Amt vorbildlich ausgeübt hat, kann er auf Vorschlag zum Ehrenleutnant bzw -rottmeister ernannt werden.
Nach der Wahl von Christian Wulf zum Stadthauptmann  gab es Vakanzen in der Jägerkompanie und daher standen hier zwei Kandidaten zur Wahl an. Ebenso mußte die Bürgerkompanie, bedingt durch Rücktritte, ihr Rottmeistercorps aufstocken. Nach der Wahl des Stadthauptmanns  hatte Rottmeister Gerd Witt bereits kommissarisch die Führung der 3. Jägerkompanie übernommen. Nun schlugen ihn seine Jägerkameraden zum Leutnant und Kompanieführer vor. Da er der Kompanie als Rottmeister nicht mehr zur Verfügung steht, wurde Thomas Bistauer zu seinem Nachfolger gewählt.
In der 1. Bürgerkompanie wurden die Schützenbrüder Dirk Baucke und Gerd Szczepaniak für würdig befunden, das Amt eines Rottmeisters zu bekleiden. Alle Kandidaten wurden durch den Wahlakt bestätigt und damit ist der Gildevorstand mit einer Mischung aus Jugend und Erfahrung komplettiert.
Nach der Frage, ob sie das Amt annehmen, konnte der Stadthauptmann Christian Wulf, unterstützt vom Bürgermeister Otto Lukat, ihnen die Insignien ihres Amtes anlegen. War es früher ein gesellschaftliches Ereignis in Uelzen, ist es heute nur ein gildeinterner Vorgang der in Anwesenheit des Bürgermeisters und einiger Persönlichkeiten der Stadt abläuft.
Bei den Feierlichkeiten nach der Beförderung hatten die neuen Amtsträger die Gelegenheit  ihre Jungfernrede zu halten. Zum ersten Vorschießen, wenn der Stadthauptmann die Einladung zum Schützenfest an den Rat der Stadt überbringt, werden die Gewählten dem Rat offiziell vorgestellt.

 

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