| Bürgerkönig - Kinderkönig/in |
|
|
|
|
Die Ausschreibung für den Kinderkönig / die Kinderkönigin beinhaltet zugleich die Erklärung der Eltern, damit die Kinder am Wettbewerb teilnehmen dürfen und am Tag des Wettbewerbs um die Königswürde 12 Jahre alt sind.
|




